Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Vollstreckungs- und zum Prozessrecht.
Nachdem es im ersten Teil um den Eintritt in die Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers durch den Erwerber in Hinblick auf Zahlungs-, Herausgabeansprüche und Fristen im Allgemeinen ging, beschäftigt sich der ...
Nach dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils tritt der Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten des zuvor zwischen dem Veräußerer und dem ArbN bestandenen ...
Der immaterielle Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger Detektivüberwachung setzt keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung (mehr) voraus. Einen Ausschluss vermeintlicher
Bagatellschäden sieht das Gesetz nicht vor.
Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Das ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.
Können Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 und/oder Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG – im Licht der Vorgaben der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sowie im Licht von Art.
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