Es ist nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch könne die Maßnahme nicht geeignet sein, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, wenn es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.
Beschäftigte im Baugewerbe arbeiten häufig im Freien, auch wenn die Sonne vom Himmel knallt und die Temperaturen steigen: Dann gilt es, sich gegen Hitze und UV-Strahlen zu schützen. Deshalb müssen die Unternehmen ...
Allein der Altersunterschied zwischen zwei unterschiedlich behandelten Bewerbern lässt noch keine Diskriminierung wegen Alters vermuten. Notwendig ist größtmögliche Vergleichbarkeit der Personen, der ...
Ein ArbN, der sich nach Abschluss der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses darauf beruft, der Ausgangsarbeitsvertrag sei in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gewesen, muss dies nach § 17 TzBfG i.V.m. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Ende der Erstbefristung geltend machen. Tut er dies nicht, greift nach § 17 S. 2 die Fiktion eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses ein (BAG 4.12.13, 7 AZR 468/12, Abruf-Nr. 141497 ).
Das qualifizierte Arbeitszeugnis mit der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens spielt bei einer Bewerbung unverändert eine entscheidende Rolle. Der dreiteilige Beitrag zeigt dem Praktiker auf, wie ...
Die nach § 15 Abs. 4 S. 1 AGG erforderliche Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (§ 15 Abs. 1 und 2 AGG) kann auch durch eine Klage gewahrt werden. Dabei findet § 167 ZPO ...
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Allein der Altersunterschied zwischen zwei unterschiedlich behandelten Bewerbern lässt noch keine Diskriminierung wegen Alters vermuten. Notwendig ist größtmögliche Vergleichbarkeit der Personen, der Bewerbungssituation und das Fehlen anderer Aspekte. Eine fiktive Testbewerbung kann gegen Gesetze verstoßen.