Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder hatten hierzu am 16.12.16 eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt, über die das Plenum nun am 10.2.17 Beschluss fasst.
Das Bundeskabinett verabschiedete Mitte Januar 2017 das „Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen“. Es soll für Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit sorgen.
Auch der Beginn des Jahres 2017 bringt für den Arbeitsrechtler einige Gesetzesänderungen und Neuerungen. Hier ein kurzer Überblick über die Wichtigsten.
Schon vor Wochen sind die Lebkuchenfamilien in die Einkaufsregale eingezogen und an diesem Wochenende ist der erste Advent. Es ist Zeit für unsere jährliche Weihnachtsverlosung.
Die Anzeigepflicht für Saison-Kurzarbeitergeld entfällt künftig vollständig. Unternehmen die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen können, werden damit spürbar entlastet.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Ab 1.1.17 müssen Rechtsanwälte als Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden.