Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum AGG und zur Befristung.
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider ...
Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt steigt bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG auf drei Euro im Jahr pro versichertem Ehrenamt.
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden
zu erhöhen.Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Im Juli 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) angenommen und auch der Bundesrat hat nachgezogen. Damit tritt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde ab dem 1.1.15 in Kraft. Zur Annahme stand aber noch das kurz zuvor überarbeitete Gesetz (Beschlussempfehlung vom 2.7.14). In dieser endgültigen Gesetzesfassung sind nun einige Ausnahmen vorgesehen. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese Ausnahmen.