01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
Ist eines Ihrer Kinder volljährig und
befindet es sich noch in der Berufsausbildung? Falls ja, sollten Sie
darauf achten, daß die (Zins- und Miet-Einkünfte) und
Bezüge Ihres Kindes im Jahr 1997 nicht höher sind als 12.000
DM. Sie bekommen sonst weder das Kindergeld noch den Kinderfreibetrag
(siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 3/97). Was
viele Leser nicht wissen: Bei Überschreiten der 12.000-DM-Grenze
sind außer dem Kindergeld noch folgende
Steuervergünstigungen betroffen:
01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Arztrecht
Mehrere Leser haben uns gefragt, ob ein Zahnarzt
verlangen kann, daß die Krankenkasse den vertraglich vorgesehenen
Gutachter der KZV einschaltet und nicht den des MDK.
01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Verträge mit Angehörigen
Steuerzahler präsentieren ihrem Finanzamt
nicht selten rückdatierte Verträge. Oft sind es
Kleinigkeiten, die dazu führen, daß das Finanzamt dem
Sünder auf die Schliche kommt. So auch bei folgendem Urteil ...
01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Praxisveräußerung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die
ein Zahnarzt im Zusammenhang mit der Praxisveräußerung
für die Tilgung eines Praxisdarlehens leistet, mindert noch den
laufenden Gewinn. Diese positive Entscheidung hat jetzt das
Finanzgericht (FG) Bremen gefällt. Das Finanzamt wollte die
Zahlung hingegen als „Kosten der
Betriebsveräußerung“ behandeln und daher nur den
Veräußerungsgewinn mindern. Da dieser ohnehin nur dem halben
Steuersatz unterliegt, hätte sich auch die
Vorfälligkeitsentschädigung ...
01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Der Bundesgerichtshof (BFH) hat entschieden,
daß Anleger der im Jahr 1991 zusammengebrochenen Ambros S.A. die
ihnen gutgeschriebenen Renditen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
versteuern müssen. Betroffen sind zum ...
01.01.1998 · Fachbeitrag ·
Kinderfreibetrag
Erfreuliche Nachricht für alle Zahnärzte
mit Kindern: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Finanzämter
angewiesen, die Steuerbescheide für das Jahr 1996 solange
vorläufig zu erlassen, bis endgültig darüber entschieden
wird, ob die Kinderfreibeträge bzw. das Kindergeld im Jahre 1996
ausreichend hoch waren.