09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Viele Zahnärzte versuchen, sich von ihren Kollegen abzuheben, und stattensich mit Zusatzqualifikationen, neuer Technik und speziellen Behandlungsmethoden aus. Damit diese Alleinstellungsmerkmale Ihrer Praxis zugute- kommen, müssen auch die Patienten davon erfahren. Dazu bieten sich Informations-Abende an. Hierbei können Sie nicht nur vermitteln, dass Sie beispielsweise Zahnbehandlungen unter Hypnose anbieten, sondern auch detaillierte Informationen weitergeben und Ängste bei Patienten abbauen.
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Cloud Computing
Haben Sie in Ihrer Praxis das Betriebssystem Windows 8.1? – Dann heißt es: Vorsicht! Denn das System nutzt „Cloud Computing“. Dabei liegen die Daten in einer Datenwolke auf irgendeinem Server in der Welt.
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Praxisliquidität
Ende Juli ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Das Gesetz soll besseren Schutz gegen säumige Kundschaft gewährleisten. Zahlungs-, Prüf- und Abnahmefristen ...
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Zum Beitrag von Sönke Liebig mit dem Titel „Lohnt sich für Zahnärzte der vorzeitige Bezug von Rente aus dem Versorgungswerk mit 60 Jahren?“ in der Oktober-Ausgabe des ZWD (Seite 2) erreichte uns eine Leserzuschrift von
Dr. Gert Zimmermann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Hessischen Zahnärzte-Versorgung (HZV) a.D., die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
02.12.2014 · Nachricht · Fortbildung
Das IWW Institut bietet unter dem Titel „ Abrechnung kompakt: Update 2015 “ ab 2015 eine neue Online-Seminar-Reihe an. Einmal pro Quartal werden die Teilnehmer auf den neuesten Stand in wichtigen Fragen der ...
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25.11.2014 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und ...
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20.11.2014 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 5.September 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
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