„Ein Zahnarzt haftet für eine gegen den zahnmedizinischen Standard verstoßende Behandlung eines unter einer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) leidenden Patienten (vorliegend eine vorgezogene zahnmedizinische Frontzahnsanierung vor dem Abschluss einer zuvor notwendigen Schienentherapie) auch dann, wenn der Patient diese Behandlung ausdrücklich wünscht. Ein vom Patienten gewünschtes behandlungsfehlerhaftes Vorgehen muss ein Arzt ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen ...
Die gesundheitliche Eignung eines Zahnarztes fehlt nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei (chronischem) Alkoholmissbrauch, der mit dem fehlenden Vermögen einhergeht, diesen und die berufliche Tätigkeit ...
Der Fall: In Niedersachsen bot ein Vertragszahnarzt vielen Kollegen an, für sie die ungeliebten Vertretungen in der Notfallbereitschaft zu übernehmen. Das wollte die KZV Niedersachsen unterbinden. Begründung: Das ...
Laut § 10 Abs. 3 GOZ muss sich aus der Rechnung des Zahnarztes die Begründung ablesen lassen, warum eine Abrechnung oberhalb des 2,3-fachen Regelsatzes im konkreten Fall angezeigt war. Diese Begründung muss aus Sicht eines medizinischen und gebührenrechtlichen Laien heraus verständlich sein. Stichwortartige Kurzbegründungen sind, wenn sie diese Anforderungen erfüllen, zulässig und auch ausreichend. Diese Grundsätze betonte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Az. 26 K ...
Individualprophylaktische Leistungen sind in den Augen vieler Praxisinhaber allein schon deshalb profitabel, weil der Zahnarzt die entsprechenden Leistungen nicht selbst erbringen muss, sondern an entsprechend ...
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal 44 Euro (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in die Berechnung der Freigrenze ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
Die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar setzt neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraus, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt. Tut er dies, wird damit ein wirtschaftlicher Wert für den Patienten dokumentiert. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln per Beschluss vom 02.05.2016 (Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139 ).