Ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber ab dem Verlangen nach Elternzeit nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht gekündigt werden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss das beim Arbeitgeber schriftlich verlangen. So steht es in § 16 Abs. 1 BEEG. Fax oder E-Mail reichen dafür nicht aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Mai 2016 entschieden (Az. 9 AZR 145/15, Abruf-Nr.
Ein Zahnarzt kann für eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsanästhesie haften, wenn er den Patienten über die als echte Alternative mögliche Behandlung mittels intraligamentärer Anästhesie nicht ...
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat jetzt seine neue Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern im Jahre 2015 vorgelegt. Dieser Beitrag enthält einige Ergebnisse aus dem Bereich der Zahnmedizin.
Nach dem sogenannten Splittingverbot dürfen Leistungen aus einem einheitlichen Behandlungsfall nicht in zwei Abrechnungsfälle aufgeteilt und teilweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und teilweise gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) abgerechnet werden. Das gilt auch, wenn ein MKG-Chirurg in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit ausschließlich als Zahnärzte zugelassenen Kollegen tätig wird. So hat das Bundessozialgericht (BSG) am 4. Mai 2016 entschieden (Az. B 6 KA ...
Die völlige Unbrauchbarkeit einer Implantatversorgung führt nicht automatisch dazu, dass Schadenersatzansprüche gegen den behandelnden Zahnarzt berechtigt sind. So hat das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 23.
Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers hat der Zahnarzt als Arbeitgeber in erheblichem Umfang gesetzliche Normen zu beachten. Tut er dies nicht und wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, kann ...
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Auch Zahnärzte können in Ausnahmefällen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Beschluss vom 18. Februar 2016 zur Anpassung der Krankentransport-Richtlinie klargestellt. Seit dem 5. Mai 2016 – also einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger – ist er in Kraft. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Vertragszahnärzte Krankenbeförderungsleistungen nur im Zusammenhang mit ...