Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz hat sich in seinem Urteil vom 20.10.2016 (7 Sa 171/16) mit der Frage befasst, inwieweit ein Zahnarzt bei einer Praxisschließung Ansprüche seiner Mitarbeiter bei einer Freistellung verrechnen kann.
In einem sog. Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern – wie ihn viele Zahnarztpraxen darstellen – können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Angestellten deren Kündigung rechtfertigen.
Das Sozialgericht (SG) München hat per Urteil vom 09.11.2016 (Az. S 38 KA 5170/15) in einem Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren ausdrücklich bestätigt, dass die in derartigen Verfahren häufig angewandte ...
Das Landgericht Mönchengladbach hat entschieden (Urteil vom 7. Januar 2015, Az. 4 S 74/14): Klärt ein Zahnarzt einen Patienten nicht hinreichend über die Konsequenzen auf, die das Unterlassen einer gebotenen Behandlung nach sich ziehen kann, haftet er für mögliche Folgen.
Das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikation wiegt schwerer als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. Die Veröffentlichung der Daten muss aber die berufliche Tätigkeit betreffen – und nicht ...
Die Bundeszahnärztekammer hat im Januar 2017 ihren aktualisierten Kommentar zur GOZ sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Es wurden redaktionelle Anpassungen, ...
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
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Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Ein Arbeitgeber, der per Facebook von einem Mitarbeiter mit einem derben Ausdruck beleidigt wird, darf nicht in jedem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Ggf. kann auch eine Abmahnung ausreichend sein. Daher sind nach § 626 Abs. 1 BGB immer die Gesamtumstände abzuwägen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 22. Juni 2016 entschieden (Az. 4 Sa 5/16, Abruf-Nr. 187598 unter zp.iww.de ).