Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 TaBV 7/14, Abruf-Nr. 176147) hat entschieden: Wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, Überstunden abzuleisten, kann das zwar grundsätzlich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Im konkreten Fall lag dieser Grund jedoch nicht vor, denn: Weder war der Arbeitgeber in einer Notsituation, die anders nicht zu lösen war, noch gab es eine Regelung im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtete, Überstunden abzuleisten.
An die Redaktion ist folgende Frage herangetragen worden, die gerade jetzt im Winter viele Zahnarztpraxen betreffen dürfte: „Was ist die Folge, wenn ein Mitarbeiter trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit ...
Lädt ein Steuerberater nicht nur Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern auch Familienmitglieder, Bekannte und Freunde zu seinem runden Geburtstag und zum Bestehen seiner Steuerberaterprüfung ein, darf er die ...
Das Kammergericht Berlin hat am 12. Februar 2015 (Az. 20 U 114/14) entschieden: Tritt ein Zahnarzt eine Honorarforderung an eine Verrechnungsstelle ab, verlangt diese vom Patienten den abgetretenen Betrag und schaltet der Patient zur Abwehr der Forderung einen Rechtsanwalt ein, so hat die Verrechnungsstelle dem Patienten die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, wenn die Forderung erfolgreich angefochten wurde.
Sind Waschzeiten, etwa das Duschen nach getaner Arbeit, als Arbeitszeit zu werten? Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist das Waschen nur dann als Arbeitszeit einzustufen und zu vergüten, wenn es ...
Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG) darstellen und den Arbeitgeber ...
Praxiserlöse verbessern? Ihre BWA ist der Schlüssel!
Wie erfolgreich arbeitet Ihre Praxis? Und wo steht sie mit diesen Ergebnissen im Branchenvergleich? Die Sonderausgabe von ZP Zahnarztpraxis professionell bietet Ihnen die Grundlage für eine effiziente betriebswirtschaftliche Steuerung Ihrer Praxis.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Die Zahl der Asylbewerber steigt rasant an und immer mehr suchen als Patienten auch die Zahnarztpraxis auf. In diesem Zusammenhang sind viele rechtliche Fragen zu klären, zum Beispiel: Welchen Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben die Asylbewerber? Wie bekomme ich Hilfe bei Sprachproblemen? Wie rechne ich die erbrachten Leistungen ab?