Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle eines niedergelassenen belgischen Zahnarztes, der sich gegen das totale Werbeverbot für zahnärztliche Leistungen in Belgien gewandt hatte (EuGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. C-339/15, Abruf-Nr. 193728 ).
Wer als Arbeitgeber ein unsachliches oder beleidigendes Arbeitszeugnis ausstellt, kann mit Zwangsgeld oder sogar – wenn er nicht bezahlt – mit Zwangshaft bestraft werden. So hat das Landesarbeitsgericht [LAG] Köln ...
Eine KZV darf einem Vertragszahnarzt nicht verbieten, den Notdienst für Kollegen zu übernehmen. So urteilte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren (Beschluss vom 12.04.2017, Az.
„Ein Zahnarzt haftet für eine gegen den zahnmedizinischen Standard verstoßende Behandlung eines unter einer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) leidenden Patienten (vorliegend eine vorgezogene zahnmedizinische Frontzahnsanierung vor dem Abschluss einer zuvor notwendigen Schienentherapie) auch dann, wenn der Patient diese Behandlung ausdrücklich wünscht. Ein vom Patienten gewünschtes behandlungsfehlerhaftes Vorgehen muss ein Arzt ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen ...
Die gesundheitliche Eignung eines Zahnarztes fehlt nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei (chronischem) Alkoholmissbrauch, der mit dem fehlenden Vermögen einhergeht, diesen und die berufliche Tätigkeit ...
Der Fall: In Niedersachsen bot ein Vertragszahnarzt vielen Kollegen an, für sie die ungeliebten Vertretungen in der Notfallbereitschaft zu übernehmen. Das wollte die KZV Niedersachsen unterbinden. Begründung: Das ...
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
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Laut § 10 Abs. 3 GOZ muss sich aus der Rechnung des Zahnarztes die Begründung ablesen lassen, warum eine Abrechnung oberhalb des 2,3-fachen Regelsatzes im konkreten Fall angezeigt war. Diese Begründung muss aus Sicht eines medizinischen und gebührenrechtlichen Laien heraus verständlich sein. Stichwortartige Kurzbegründungen sind, wenn sie diese Anforderungen erfüllen, zulässig und auch ausreichend. Diese Grundsätze betonte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Az. 26 K ...