Ein Arbeitgeber, der per Facebook von einem Mitarbeiter mit einem derben Ausdruck beleidigt wird, darf nicht in jedem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Ggf. kann auch eine Abmahnung ausreichend sein. Daher sind nach § 626 Abs. 1 BGB immer die Gesamtumstände abzuwägen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 22. Juni 2016 entschieden (Az. 4 Sa 5/16, Abruf-Nr. 187598 unter zp.iww.de ).
Studiert ein Kind als Erstausbildung und arbeitet daneben 30 Stunden in der Woche, muss das für den Kindergeldanspruch nicht schädlich sein. Das gilt selbst dann, wenn für das Studium nur fünf Wochenstunden ...
Immer häufiger sehen sich Zahnärzte Nachfragen von Patienten ausgesetzt, die eine (kostengünstigere) Anfertigung des für ihre Behandlung notwendigen Zahnersatzes im Ausland erwägen. So sind laborgefertigte Arbeiten ...
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu überwachen, dass gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen wird. Ein möglicherweise bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis – sei es wegen einer Lebensgemeinschaft oder sonstiger freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen – ändert daran nichts (BSG 28.09.16, B 6 KA 14/16 B, Beschluss).
Gehört in einer Gemeinschaftspraxis die gesamte Praxiseinrichtung dem Seniorpartner, der diese der Juniorpartnerin nur (unentgeltlich) zur Nutzung überlässt und der sämtliche Praxisausgaben begleicht, während die ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11.2016 (Az. II ZR 386/15, Abruf-Nr. 190289 ) entschieden, dass eine GKV-Patientin ihren Eigenanteil in Höhe von 3.860 Euro zahlen muss, obwohl sie den von der Krankenversicherung ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Offene Fragen zur ePA? AAZ löst aktuelle Praxisprobleme!
Seit Oktober 2025 ist die ePA-Nutzung Pflicht. Doch die Unsicherheit ist immer noch groß: Welche Inhalte müssen in die ePA? Welche können hinein – und welche dürfen es nicht? AAZ Abrechnung aktuell beantwortet die häufigsten Fragen und zeigt, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Das Splittingverbot bei der Abrechnung gilt auch dann, wenn ein MKG-Chirurg in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit Zahnärzten tätig wird. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 30.11.2016 (Az: B 6 KA 30/15 R) entschieden.