02.01.2020 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Hier erfahren Sie die aktuellen Termine für Ihre Zahnarzt-Fortbildung mit IWW-Webinaren im ersten Quartal 2020. Bilden Sie sich bequem und kompetent fort, erhalten Sie dafür Fortbildungspunkte und nutzen Sie die Möglichkeit, mit unseren Experten in Kontakt zu treten. Diese Themen erwarten Sie (Einzelheiten unter iww.de/seminare , Rubrik: Gesundheitsberufe).
23.12.2019 · Nachricht ·
Vertragszahnarztrecht
Erneut warnen die zuständigen Behörden: Die Anstellung von Zahnärzten muss vorab genehmigt werden. Bei Missachtung werden Honorare zurückgefordert, disziplinar- und strafrechtliche Verfahren können folgen.
12.12.2019 · Nachricht ·
Leserservice
Haben Sie Fragen zur Berichterstattung, Themenwünsche oder möchten Sie Ihre Praxiserfahrungen mit Kollegen teilen? Unser Expertenteam greift Ihre Anregungen gern auf. Schreiben Sie an zp@iww.de !
10.12.2019 · Nachricht · Pressemitteilung der BZÄK vom 10.12.2019
In Deutschland sind 50.022 Zahnärzte und Zahnärztinnen niedergelassen. Rund 335.000 weitere Personen sind in den Zahnarztpraxen tätig. Auf jeden aktiven Zahnarzt kommen durchschnittlich weitere 4,6 Beschäftigte. Gäbe es die ambulanten Praxen nicht, fiele das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands um 36,4 Milliarden Euro geringer aus. Auf jeden in den Praxen erwirtschafteten Euro kommen zusätzlich noch etwa 1,10 Euro Wertschöpfung in anderen Bereichen hinzu (z. B. Zulieferer, kreditfinanzierende Banken etc.). Und ...
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10.12.2019 · Nachricht ·
Marketing in der Zahnarztpraxis
Wissen Sie, wie Sie Patienten für eine Erstprophylaxe ansprechen? Und wie viele Patienten – auch nach Jahrzehnten – regelmäßig wiederkommen? Wie Sie Ihren Prophylaxe-Bereich managen können und damit Gewinne ...
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
KZBV-Geschäftsbericht 2018/2019
Auch wenn ein Geschäftsbericht in erster Linie die Aufgabe erfüllt, die Tätigkeit(en) der Geschäftsführer darzustellen, gibt der aktuelle Geschäftsbericht 2018/2019 der KZBV auch eine Übersicht über alle ...
09.12.2019 · Nachricht ·
Sozialversicherung
Wird ein Arbeitnehmer beruflich ins EU-Ausland geschickt, muss er schon immer eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Diese besagt, dass der Mitarbeiter auch während des Auslandsaufenthalts von der deutschen Sozialversicherung geschützt wird und nicht unter die dortige Sozialkasse fällt. Eine solche A1-Bescheinigung ist aus demselben Zweck auch für Selbstständige zwingend, also z. B. für Zahnärzte bei einer Fortbildung im Ausland.