28.05.2025 · Nachricht ·
Buchauszug
Das OLG München hat die Rechte von Versicherungsvertretern bei der Geltendmachung eines erweiterten Buchauszugs und ergänzenden Auskunftsanspruchs gestärkt. Im Streit um die Erfüllung dieser Ansprüche nach Vertragsende entschied das OLG, dass der Versicherer umfassende Informationen bereitstellen muss, die es dem Vertreter ermöglichen, seine Provisionsansprüche zu überprüfen und entsprechende Abrechnungen sachgerecht zu kontrollieren.
22.05.2025 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Vorsitzende eines Pfadfindervereins gehört nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII zu dem Personenkreis, der kraft Gesetzes als ehrenamtlich Tätiger in der Wohlfahrtspflege in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Schwerpunkt
Beitrag
16.05.2025 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Versicherungsvertreter und -makler unterstützen (neue) Kunden oft bei der Beendigung bestehender Versicherungsverträge – etwa durch von ihnen vorformulierte Kündigungsschreiben. Sind diese Kündigungsschreiben ...
15.05.2025 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, Abruf-Nr. 248117 ) sind drei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.
15.05.2025 · Nachricht ·
Datenschutz/Büroführung
Vermittlerbetriebe mit Rechnungsversand per Mail aufgepasst: Der
Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde und so die Zahlung auf das Konto eines unbekannten Dritten erfolgt.
14.05.2025 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Fehlt es zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) eines freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen an der Feststellung seines Gewinns für das dem Eintritt der AU vorausgegangene Kalenderjahr, weil das ...
13.05.2025 · Fachbeitrag ·
Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen setzen sich auch in Versicherungsvermittlerbetrieben immer mehr durch. Sie sollen Anreize schaffen, dass Mitarbeiter einen noch größeren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebs leisten. Die Praxis (und aktuelle Rechtsprechung) lehrt, dass bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen auch Fallstricke lauern, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Machen Sie Ihre Zielvereinbarungen deshalb wasserfest.