· Fachbeitrag · Maklervollmacht
Ist die Ablehnung der Empfangsvollmacht einer Versicherungsmakler-GbR rechtens?
| Die Ablehnung der Vollmacht bereitet Versicherungsmaklern regelmäßig Ärger und sorgt für Frust. Dazu hat VVP nun die Frage einer Makler-GbR erreicht. |
Frage: Für einige Kunden arbeiten wir mit einer Empfangsvollmacht. Nun kam die Antwort einer Bausparkasse, unsere Vollmacht werde nicht akzeptiert, weil nur natürliche Personen bevollmächtigt werden dürfen, nicht aber eine Makler-GbR. Zu Recht?
Antwort: Nein. Die Empfangsvollmacht Ihrer Versicherungsmakler-GbR ist zu akzeptieren, wenn Sie diese im Original vorgelegt haben.
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