02.07.2025 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dessen Gesellschaftsanteil aufgrund ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft zum Gesamtgut gehört, ist als abhängig Beschäftigter anzusehen. Auf die Höhe des in Gesamthandsgemeinschaft zu verwaltenden Gesellschaftsanteils kommt es hierbei nicht an. Dies hat das LSG Bayern im Fall einer GmbH entschieden und die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung bejaht. Das letzte Wort hat nun das BSG.
01.07.2025 · Nachricht ·
Pfändung
Zum 01.07.2025 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.
01.07.2025 · Fachbeitrag ·
Pflegeversicherung
Um die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen, gilt seit 01.07.2025 das verpflichtende digitale Verfahren zur Erfassung der Elterneigenschaft und der Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in der sozialen ...
30.06.2025 · Fachbeitrag ·
Maklerwechsel/Courtage
Immer wieder stellt sich Versicherungsmaklern die Frage, wie die jeweilige Situation zu beurteilen ist, wenn auf einmal ein anderer Vermittler für einen seiner Bestandskunden tätig wird. Darf er das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht so ohne Weiteres? Was geschieht mit der Bestandscourtage? Wie müssen sich Versicherer verhalten? In diesem Zusammenhang hat VVP folgende Frage eines Maklers erreicht:
26.06.2025 · Fachbeitrag ·
Wohn-Riester
Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann sich im Alter eine Rente auszahlen lassen oder das angesparte Kapital dazu nutzen, um Immobiliendarlehen zu tilgen („Wohn-Riester“). Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle ...
24.06.2025 · Nachricht ·
Lohnabrechnung/Personalmanagement
Eine Lohnabrechnung stellt eine Wissenserklärung und keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar. Sprich: Der Mitarbeiter kann aus der Lohnabrechnung nicht ohne Weiteres ableiten, dass es sich um eine ...
24.06.2025 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Stürzt ein Vorarbeiter, als er sich beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden.