· Fachbeitrag · Elektromobilität
Neues zur Lohnsteuer bei Ladestrom, Ladevorrichtung und Stromkostenerstattung
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München
Das BMF hat seine lohnsteuerlichen Regelungen zur Steuerbefreiung von Ladestrom auf dem Firmengelände, zur Überlassung einer Ladevorrichtung an Mitarbeiter sowie zur Pauschalierung der Lohnsteuer aktualisiert. Es gilt auch eine neue Vereinfachung für die Erstattung des für den Dienstwagen bezogenen Ladestroms. VVP hat für Vermittlerbetriebe die Details.
Das gilt für Strom aus Ladesäulen auf dem Firmengelände
Seit 01.01.2017 ist das kostenlose oder verbilligte Laden eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) für den Mitarbeiter nach § 3 Nr. 46 EStG lohnsteuerfrei, wenn dieser Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Begünstigte Fahrzeuge
Das BMF hat jetzt definiert, welche Fahrzeuge privilegiert sind (BMF, Schreiben vom 11.11.2025, Az. IV C 5 ‒ S 2334/00087/014/013, Rz. 6 bis 9, Abruf-Nr. 251124):
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