11.08.2022 · Fachbeitrag ·
Energiepreispauschale
Am 01.09.2022 muss jeder Arbeitgeber, der zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, prüfen, für welche Mitarbeiter er die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen muss. Rund um die Auszahlung der EPP stellen sich viele Fragen von VVP-Lesern. VVP greift diese nachfolgend auf und liefert Ihnen am Ende ein Prüfschema.
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09.08.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Bei vielen Vermittlerbetrieben in größeren Städten steht ein Problem auf der Tagesordnung: Die Parkplatzsituation für die Mitarbeiter. Doch wie können Vermittlerbetriebe dieses Problem am besten lösen? Können die ...
02.08.2022 · Nachricht ·
Wohn-Riester
Wird gefördertes Altersvorsorgekapital, besser bekannt als Wohn-Riester, verwendet, um nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ein Darlehen zu tilgen, muss auch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des ...
01.08.2022 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Eine Kfz-Leasing-Sonderzahlung ist bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Leasingvertrag nicht über mehr als fünf Jahre geht und das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen im Folgejahr beendet wird und ein anderes Unternehmen den Leasingvertrag unentgeltlich übernimmt. Dies has das FG Münster entschieden und eine rückwirkendeKorrektur des Betriebsausgabenabzugs verneint.
25.07.2022 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Ein VVP-Leser fragt: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) nutzt für Dienstreisen sein privates Fahrzeug. Die Kosten rechent er gegenüber der Gesellschaft mit 0,30 Euro je Kilometer ab. Kann die Gesellschaft ihm ...
25.07.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Überlassung eines Jobrads kommt immer mehr in Mode. Die Kosten sind gering, die Umsetzung ist einfach – und die Gesundheit wird gefördert. Auch finanziell ist die Überlassung eines Jobrads attraktiv.
20.07.2022 · Nachricht ·
Umgang mit dem Finanzamt
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a AO beträgt rückwirkend ab dem 01.01.2019 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr, und gilt für alle Steuerarten. Das regelt das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, dem der Bundesrat am 08.07.2022 zugestimmt hat. Damit wird dem BVerfG Rechnung getragen, das die Verzinsung mit 0,5 Prozent pro Monat für verfassungswidrig erklärt hat.