09.02.2024 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Gesetzlich angeordnete Verfügungsbeschränkungen wie z. B. eine Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile, die ein unabänderliches Vetorecht in der Gesellschafterversammlung begründen, müssen auch bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung von Geschäftsführbeachtet werden, die nicht im Handelsregister eingetragen wurden. Dies hat das SG Landshut zugunsten des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
05.02.2024 · Nachricht ·
Kfz-Haftpflicht
Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 02.02.2024 keine Zustimmung im Bundesrat – sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, ...
22.12.2023 · Nachricht ·
Altersvorsorge
Die in Altersvorsorgeverträgen mit der Bezeichnung „S VorsorgePlus
Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz (Sparkonto mit Zinsansammlung)“ einer Sparkasse enthaltene Klausel zu Abschluss- und ...
29.11.2023 · Nachricht ·
Berufskrankheit
Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden. Zumindest dann, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Das hat das BSG klargestellt.
29.11.2023 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen künftigen Mitarbeiter unterfällt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen ...
17.11.2023 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Ein durch den Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung hin zur Bilanzierung bedingter Übergangsgewinn stellt Arbeitseinkommen dar und unterliegt der Beitragspflicht freiwillig Krankenversicherter.
20.10.2023 · Nachricht ·
Unfallversicherung
Verarbeitet ein Land- und Forstwirt eigenes Holz, das zum Verkauf bestimmt ist, ist diese Tätigkeit auch dann in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert, wenn er daneben eine – nicht versicherte – gewerbliche Brennholzaufbereitung betreibt, in der er fremdes, zugekauftes Holz in gleicher Weise bearbeitet wie eigenes. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg im Streit um Hinterbliebenenleistungen und verurteilte die landwirtschaftliche Unfallversicherung zur Zahlung der Witwenrente.