02.07.2025 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Wenn der Gesellschaftsanteil zum Gesamtgut gehört: LSG Bayern hält Gesellschafter-Geschäftsführer für sv-pflichtig
| Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dessen Gesellschaftsanteil aufgrund ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft zum Gesamtgut gehört, ist als abhängig Beschäftigter anzusehen. Auf die Höhe des in Gesamthandsgemeinschaft zu verwaltenden Gesellschaftsanteils kommt es hierbei nicht an. Dies hat das LSG Bayern im Fall einer GmbH entschieden und die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung bejaht. Das letzte Wort hat nun das BSG. |
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