07.06.2021 · Fachbeitrag ·
Kurzarbeitergeld
Ein Versicherungsvermittler, der 2020 Kurzarbeitergeld beantragt hatte, hat vergessen, ab 01.01.2021 den Arbeitsausfall erneut anzuzeigen. Die Agentur für Arbeit hat die Gewährung des Kurzarbeitergelds jetzt abgelehnt. Der Vermittler fragt, wie mit zwischenzeitlich erstellten Lohnabrechnungen zu verfahren ist, bei denen er keine Lohnsteuern einbehalten und keine Sozialabgaben abgeführt hat. Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels antworten.
14.05.2021 · Nachricht · Lesererfahrungsaustausch
Immer wieder erreichen Urteile die VVP-Redaktion, die Leserinnen und Leser erstritten haben und zur Veröffentlichung einreichen. Dies ist erfreulich, stärkt es doch das Ziel von „VVP Versicherungsvermittlung ...
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12.05.2021 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Alle im Versicherungsvertrieb müssen sich 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Das ist bekannt. Da die Aufsichtsbehörden – sprich die Industrie- und Handelskammern (IHK) – zurzeit sehr aktiv bei der Überprüfung ...
07.05.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Konnten Sie sich bisher noch nicht dazu entscheiden, Ihren Mitarbeitern eine steuerfreie „Corona-Prämie“ zu zahlen, die nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei ist, dann können Sie sich noch eine längere Überlegungszeit gönnen. Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies hat der Bundestag am 05.05.2021 beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
23.04.2021 · Nachricht ·
Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 soll weiter ausgeweitet werden. Von derzeit 20 Tagen pro Elternteil und Kind ist eine Erhöhung auf 30 Tage geplant, für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage.
23.03.2021 · Nachricht ·
Elterngeld
Krankengeld ist auf den Elterngeldanspruch für Monate der Inanspruchnahme von Elterngeld Plus anzurechnen. Das hat das BSG entschieden.
03.03.2021 · Fachbeitrag ·
Rentner
Durch die Corona-Krise kommt es in vielen Bereichen zu personellen Engpässen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze deshalb im Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden. Auch 2021 ist ein höherer Hinzuverdienst möglich: Hier gilt die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, und der Hinzuverdienstdeckel ist nicht anwendbar (§ 302 Abs. 8 SGB VI).