24.08.2021 · Fachbeitrag ·
Fort- und Weiterbildung
Zusätzlich zum Arbeitsvertrag schließen Sie oft eine Fort- und Weiterbildungsvereinbarung mit Ihren Mitarbeitern. Diese verpflichtet den Mitarbeiter, einen Teil der Kosten zurückzuzahlen, wenn er selbst kündigt. Differenziert Ihre Rückzahlungsklausel hier nicht weiter, kann sie unwirksam sein. Grund dafür ist ein Urteil des LAG Hamm. VVP stellt Ihnen die Details vor und liefert Ihnen am Ende einen Fortbildungsvertrag.
01.08.2021 · Nachricht ·
Geringfügige Beschäftigung
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien mit Datum vom 26.07.2021 überarbeitet. Die neuen Richtlinien gelten spätestens ab 01.08.2021.
30.07.2021 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Das Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne wirft immer wieder Fragen auf, wenn es um die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers geht. Das zeigt beispielhaft die folgende Leserzuschrift an VVP.
14.07.2021 · Nachricht ·
Urlaub
Der Arbeitgeber darf bei Kurzarbeit nicht den Erholungsurlaub der hiervon betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen kürzen, wenn keine Kurzarbeit Null zugrunde liegt. Das hat das ArbG Osnabrück entschieden.
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01.07.2021 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Bundestag hat am 25.06.2021 eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen beschlossen. Eines ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Für Sie sind vor allem § 7a UWG und § 20 UWG relevant, die ...
30.06.2021 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Das LAG Niedersachsen hat eine vielbeachtete Entscheidung des ArbG Emden zur Umsetzung des „Stechuhr-Urteils“ des EuGH aufgehoben. Nach Ansicht des LAG hat das Urteil des EuGH keine unmittelbaren Konsequenzen für ...
23.06.2021 · Fachbeitrag ·
Büroführung
In vielen Vermittlerbetrieben herrscht Unsicherheit im Hinblick auf die Unterschriftenregelung. Wann dürfen Mitarbeiter mit dem Zusatz „i. V.“ oder „i. A.“ auf Geschäftsbriefen unterschreiben? Welche Formvorschriften sind einzuhalten? VVP schafft mit dem folgenden Beitrag Klarheit.