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  • 11.05.2022 · Nachricht · Personalmanagement

    Arbeitsvertrag allein mit Unterschrift-Scan nicht wirksam befristet

    | Eingescannte Unterschriften sind im Berufsalltag längst Usus und haben sich als sehr praktisch erwiesen. Doch Vorsicht! Nicht immer sind sie zulässig. Für die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus, entschied das LAG Berlin-Brandenburg. |