18.11.2022 · Nachricht ·
Krankheit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten bis 31.03.2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30.11.2022 ausgelaufen.
15.11.2022 · Nachricht ·
Finanzanlagenvermittler
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung vorgelegt. Darin enthalten sind ...
15.11.2022 · Nachricht ·
Personalmanagement
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjährt nicht nach §§ 194 ff. BGB, wenn Sie als Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht tatsächlich in die Lage versetzt haben, diesen Anspruch wahrzunehmen. Dies hat der EuGH zur ...
Schwerpunkt
Beitrag
24.10.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In vielen Vermittlerbetrieben erhalten die Innendienstmitarbeiter ein festes Gehalt. Oft soll den Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, später einmal nebenberuflich für den ...
24.10.2022 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlungen
Als Arbeitgeber müssen Sie Weihnachtsgeld nicht grundsätzlich zahlen, sondern nur dann, wenn Sie sich dazu im Arbeitsvertrag ausdrücklich verpflichtet haben. Ausnahmsweise kann der Mitarbeiter jedoch einen Anspruch ...
28.09.2022 · Fachbeitrag ·
Büroführung
Ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Viele Inhaber von Vermittlerbetrieben haben für diesen existenzbedrohenden Notfall nicht vorgesorgt. Lesen Sie, warum Sie einen Notfall-Ordner ...
28.09.2022 · Nachricht ·
Urlaub
Der Neunte Senat des BAG hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Er will klären lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte.