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  • 14.03.2024 · Nachricht · Wettbewerbsverbot

    Vertragliches Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe: LAG Mecklenburg-Vorpommern konkretisiert die Grenzen

    | Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Vertragsstrafenregelung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB), wenn sie für jeden Wettbewerbsverstoß eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes vorsieht, ohne hier Differenzierungen vorzusehen. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das LAG Mecklenburg-Vorpommern. |