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  • · Fachbeitrag · Elementarschadenversicherung

    Überschwemmung: Kein Versicherungsschutz bei Hochwasser innerhalb des Flussbetts

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    | Die hochwasserbedingte Beschädigung eines Granitwehres innerhalb eines Flussbetts fällt nicht unter das Risiko der Überschwemmung i. S. der Elementarschadenversicherung. So entschied es das OLG Frankfurt a.M. |

     

    Sachverhalt

    Der VN betreibt ein Wasserkraftwerk. Hierzu gehört ein Granitwehr, das im Flussbett steht. Es leitet einen Teil der Wassermassen zur Energiegewinnung zur Kraftwerksanlage. Bei einem Hochwasser wurde dieses Granitwehr beschädigt. Der VN verlangt vom VR eine Entschädigung aus der gewerblichen Gebäudeversicherung.

     

    Im Zusammenhang mit der Übernahme der Unterhaltspflicht für das Granitwehr vereinbarten die Parteien rückwirkend, dass das Granitwehr in den Versicherungsschutz einbezogen und die Versicherungssumme erhöht wurde. Zugleich wurden die versicherten Risiken um das Risiko der Elementarschadendeckung erweitert. Mit Nachtrag zum Versicherungsschein einigten sich die Parteien darauf, die Versicherungssumme auf 2.000.000 EUR zu erhöhen. Im Jahr 2011 wurde der Vertrag neu geordnet und den „Allgemeinen Bedingungen der X Gewerbe Gebäude-Versicherung“ (ABXGG 2008) unterworfen.