04.02.2020 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Leistungsausschluss für mitwirkendes Grundwasser erfasst auch sog. Schichtenwasser
| Ein durchschnittlicher VN wird den Leistungsausschluss für mitwirkendes „Grundwasser“ in § 3 Nr. 4 Buchst. a), dd) VGB 2011 dahin verstehen, dass davon auch sogenanntes „Schichtenwasser“ (durch eine wasserstauende Schicht am Versickern gehindertes, vom Hauptgrundwasser unabhängiges Wasser) umfasst ist. So entschied es das OLG Hamm. |