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  • 04.03.2015 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Leicht fahrlässiger Brandschaden: Beseitigung durch Vermieter

    | Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. |