· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Heizung: Bei grob fahrlässiger Verletzung der Kontrollobliegenheit ist der VR leistungsfrei
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
Unterlässt der VN über drei Wintermonate jegliche Kontrolle der Heizungsanlage, ist der VR wegen grob fahrlässiger Verletzung der Kontrollobliegenheit zur Leistungskürzung auf „Null“ berechtigt. So entschied es das OLG Brandenburg.
Sachverhalt
Der VN verlangt aufgrund eines Wasserschadens vom VR Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung. Dem Versicherungsvertrag liegen die VGB 2018 zugrunde.
Das LG hat unter der Bedingung der Sicherstellung der Wiederherstellung des Gebäudes bis zum 26.2.26 der Feststellungsklage in Höhe von 25 % abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts stattgegeben.
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