Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Urteilsbesprechung · Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung

    „Erdrutsch“ verlangt einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    Ist ein Erdrutsch in AVB definiert als „naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen“, verlangt die Klausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang. Sie schließt daher solche Erdbewegungen aus, die sich für einen Beobachter unmerklich über einen längeren Zeitraum vollziehen. So entschied es das OLG Hamm. 

     

    Sachverhalt

    Der VN hat bei dem VR ab dem 1.1.15 eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert für das Wohngebäude in P. genommen. Dem Vertrag liegen die VGB 2014 zugrunde. Darin heißt es zu den versicherten Gefahren:

     

    Versicherte Gefahren

    2.5.4 Erdsenkung

    Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

     

    2.5.5 Erdfall

    Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

     

    2.5.6 Erdrutsch

    Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.