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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsmakler

    Keine Haftung für Unterversicherung bei nachträglicher Anschaffung

    | Ein Versicherungsmakler haftet dem VN nicht für einen durch Unterversicherung entstandenen Schaden, wenn die Unterversicherung auf nachträglichen Anschaffungen des VN beruht. |