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  • · Fachbeitrag · Neuwertversicherung

    Dies gilt zur Sicherstellung der Wiederherstellung durch Abschluss eines Sale-and-lease-back-Vertrags

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    | Die Wiederherstellung einer Brennstoffaufbereitungsanlage kann auch durch den Abschluss eines Sale-und-lease-back-Vertrags (Rückvermietung an Verkäuferin) sichergestellt werden. So entschied es das OLG Hamm. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht gegen den führenden VR anteilig aus einer Feuer- / EC-Versicherung die Neuwertspitze für die Wiederbeschaffung einer Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlage nach einem Brand vom 14.12.13 geltend. In 2016 schloss der VN mit einem Drittunternehmen als Verkäuferin einen Vertrag zur Wiederbeschaffung einer Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlage. Dieser endete mit dem Satz: „Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Erteilung der Blmsch Genehmigung zur Errichtung der EBS [Anlage].“

     

    Die Verkäuferin ist nicht Herstellerin oder Händlerin für derartige Geräte. Sie musste dafür selbst eine entsprechende Anlage kaufen. Nach der vom VN behaupteten Konzeption sollte diese auf der Grundlage des Kaufvertrags an den VN übertragen und dann an die Verkäuferin zum Betrieb zurückvermietet werden (sale-and-lease-back). Der VR lehnte eine Regulierung ab, da dieser Wiederbeschaffungsvertrag keine Sicherstellung der Wiederherstellung bedeute.