Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kurz informiert

    Wasserschaden: VR darf Unternehmer nicht vorschreiben

    | Ist der VR für einen Wasserschaden einstandspflichtig, muss der VN grundsätzlich nicht ein vom VR ausgewähltes Unternehmen beauftragen. Er darf die Schadensbeseitigung auch einem Unternehmen seiner Wahl überlassen. | 

     

    Hierauf wies das OLG Schleswig-Holstein (19.7.11, 6 U 70/10, Abruf-Nr. 112690) in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit hin.

     

    PRAXISHINWEIS | Zu berücksichtigen sind zwei Ausnahmen:

    • der Versicherungsvertrag sieht bereits Gegenteiliges vor,
    • der Regulierungsbeauftragte des VR geht bei einer Besichtigung der begonnenen Trocknungsarbeiten von einer nicht fachgerechten Ausführung der Arbeiten aus und empfieht ein anderes Unternehmen. Das wäre auch kein unlauteres Geschäftsverhalten, wenn die Einschätzung unzutreffend gewesen sein sollte und die bisherigen Arbeiten tatsächlich fachgerecht waren.

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 163 | ID 29208790