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  • · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Ersatzpflicht von Hotelkosten setzt Versicherungsfall am Hausrat voraus

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    | Die Regelung in den Bedingungen eines Hausrat-VR, wonach „die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten … für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem VN auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist“, versichert sind, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass eine Ersatzpflicht schon dann besteht, wenn lediglich ein versichertes Ereignis ‒ hier: Leitungswasser ‒ im Bereich der Wohnung aufgetreten ist, ohne dass auch ein Versicherungsfall am Hausrat die Entstehung dieser Kosten notwendig gemacht hat. So entschied es das OLG Saarbrücken. |

     

    Sachverhalt

    Der VN begehrt von dem VR Leistungen aus einer Hausratversicherung. Er unterhält als Mieter bei dem VR für diese Wohnung eine „Sorglos-Hausratversicherung“. Dem Versicherungsvertrag liegen die VHB 2012 zugrunde; in deren Teil A heißt es dort auszugsweise:

     

    • Versicherungsbedingungen

    § 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse

    • 1. Versicherungsfall
    • Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
    • (…)
    • c) Leitungswasser
    • (…)
    • zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
    •  

    § 4 Leitungswasser

    • (…)
    • 2. Nässeschäden
    • Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. …
    •  

    § 7 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort

    • 1. Beschreibung des Versicherungsumfangs
    • Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort)
    • (…)
    • 2. Definitionen
    • a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
    • (…)
    • 4. Nicht versicherte Sachen
    • Nicht zum Hausrat gehören
    • a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2) b) aa) genannt (…)

    § 9 Versicherte Kosten

    Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen

    • (…)
    • 3. Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf zwei Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
    • (…)