13.05.2026 · Fachbeitrag · Haftung
Beratungspflicht verletzt: Gebäudeversicherer muss Leitungswasserschaden ersetzen
Wendet sich der Erwerber noch vor Eigentumserwerb an den VR mit dem Anliegen, die Gebäudeversicherung des Veräußerers vorzeitig zu übernehmen und ab sofort für die Beitragszahlung aufzukommen, ist der VR ihm zur Beratung verpflichtet. Gleiches gilt für den so kontaktierten Versicherungsvertreter. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt.
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