05.11.2019 · Nachricht · Gebäudeversicherung
Grundstücksverkauf ohne Übertragung einer Schadensforderung
Wird ein mit einem Grundpfandrecht belastetes Grundstück veräußert, ohne dass zugleich die aus einem Schadensereignis entstandene Forderung aus einer Gebäudeversicherung übertragen wird, führt dies in entsprechender Anwendung von § 1124 Abs. 3 BGB dazu, dass die Forderung – unter Fortbestand der durch § 1128 BGB begründeten Stellung des Grundpfandgläubigers als Pfandgläubiger – aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts fällt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig