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  • · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung

    Frostschaden im Ferienhaus: Heizung Stufe 1 reicht

    | Es reicht aus, den Heizkörper eines unbewohnten Ferienhauses auf Stufe eins zu stellen, wenn das Haus zweimal wöchentlich kontrolliert wird. Fällt dann die Heizung aus und kommt es zu einem Frostschaden, muss der Gebäude-VR hierfür haften. So entschied es das OLG Oldenburg ( 23.12.15, 5 U 190/14, Abruf-Nr. 190043 ). |

     

    Sachverhalt

    Der VN ist Eigentümer eines Ferienhauses. Im Februar 2012 herrschten dort Minustemperaturen im zweistelligen Bereich. Das Ferienhaus war zu dieser Zeit nicht bewohnt. Die Heizungsanlage (Baujahr 2009) fiel aus, mehrere Leitungen und Heizkörper platzten. Dadurch kam es zu einem erheblichen Wasserschaden in Höhe von ca. 11.000 EUR. Der VN behauptet, ein von ihm beauftragtes Ehepaar habe das Ferienhaus regelmäßig kontrolliert und dabei auch die Funktionsfähigkeit der Heizung überprüft. Die Ventile der Heizkörper hätten auf Stufe eins bzw. zwischen der sog. Sternstellung und Stufe eins gestanden. Damit sei eine ausreichende Frostsicherung gewährleistet gewesen. Der Gebäude-VR bestritt das Vorbringen. Er vertrat den Standpunkt, dass es bei hohen Minustemperaturen nicht genüge, die Ventile der Heizkörper in die sog. Sternstellung zu bringen.

     

    Das LG Aurich hielt das Ferienhaus für nicht ausreichend beheizt. Es sprach dem VN nur 50 Prozent der Versicherungsleistung zu. Er habe seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag fahrlässig verletzt.