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  • · Fachbeitrag · Forderungsausfallversicherung

    Wann besteht Haftungsfreiheit des VR bei vorsätzlichem Handeln des Schädigers?

    von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte

    • 1. In der Forderungsausfallversicherung schadet vorsätzliches Handeln des Schädigers, wenn bedingungsgemäß der VN dort so gestellt werden soll, als ob der Schädiger eine eigene Privathaftpflichtversicherung zu den Bedingungen der Versicherung des VN hätte.
    • 2. Ein rechtskräftiges Versäumnisurteil bindet für die Schadenhöhe nicht.

    (OLG Koblenz 19.3.15, 10 U 964/14, Abruf-Nr. 145018)

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der VN nimmt den VR aus einer Forderungsausfallversicherung in Anspruch. Er hatte eine durch Versäumnisurteil rechtskräftig ausgeurteilte Forderung, die auf eine vorsätzliche Schadenherbeiführung gestützt war. Seine Zwangsvollstreckung blieb erfolglos. Der VR hat Leistungen abgelehnt, weil Vorsatztaten des Schädigers in der Ausfalldeckung nicht versichert seien. Das Urteil entfalte, entgegen der Auffassung des VN, auch keine Bindungswirkung für die Höhe des streitigen Schadens.

     

    Das LG hat der Klage stattgegeben, weil dem VN in beiden Punkten zuzustimmen sei. Auf die Berufung hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen: