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  • 05.01.2021 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Kein Rechtsschutz für Klage gegen einen „Heiratsschwindler“

    | Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Frankenthal muss eine Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadenersatz verklagt werden soll. |