30.07.2019 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Ausschlussklausel für Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften
Die in einer Rechtsschutzversicherung enthaltene Ausschlussklausel für „Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung“ erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F.
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