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  • · Nachricht · Kündigungsrecht

    Corona: Jede dritte Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Arbeitsrecht

    | Verbraucher fürchten vermehrt, aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit zu verlieren. Jede dritte Anfrage, die bei den CHECK24-Kundenberatern im Bereich Rechtsschutzversicherung eingeht, dreht sich um dieses Thema. Im Vergleich zu Januar ist das ein Plus von 300 Prozent. Aber auch Fragen zur Mietstundung aufgrund von coronabedingten Einkommensausfällen haben um etwa die Hälfte zugenommen. |

     

    „Je nach gewählten Bausteinen deckt eine Rechtsschutzversicherung juristische Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter ab“, sagt Leonid Karlinski, Geschäftsführer Rechtsschutzversicherungen bei CHECK24. „Sollte ein Rechtsstreit aber bereits im Gange sein, kann dafür keine Versicherung mehr abgeschlossen werden. Auch sollten Verbraucher beachten, dass bei den meisten Tarifen bestimmte Wartezeiten gelten, nach denen die Versicherung in Anspruch genommen werden kann.“ Ist ein Rechtsfall bereits eingetreten, kann für diesen rückwirkend keine Rechtsschutzversicherung mehr abgeschlossen werden.

     

    Quelle | Check24

    Quelle: ID 46579099