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  • 05.01.2022 · Nachricht · Streitwert

    Krankentagegeldversicherung: Streitwert richtet sich nach geschuldeter Leistung

    Der Streitwert der Klage auf Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung bemisst sich nicht nach dem dreieinhalbjährigen Betrag der geschuldeten Prämie, sondern nach dem Wert der geschuldeten Leistung (OLG Dresden 8.7.21, 4 W 431/21, Abruf-Nr. 225063 ).