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  • · Urteilsbesprechung · Schnittstelle Steuerrecht

    Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauch

    von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    Kapitallebensversicherungen sind insbesondere zur Absicherung naher Angehöriger in der Praxis äußerst beliebt. VK betrachtet die praktischen Einzelheiten der unentgeltlichen Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauch für Zwecke der Schenkungsteuer für Sie. 

    1. Kapitallebensversicherung wurde unentgeltlich übertragen

    Der Kläger erwarb von seiner Mutter unentgeltlich einen Kapitallebensversicherungsvertrag im Wege der Vertragsübernahme. Versicherte Person auf die Todesfallleistung war der Kläger. Im Erlebensfall gewährte die Versicherung wahlweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung.

     

    Das FA setzte Schenkungsteuer gegen den Kläger fest. Dabei berücksichtigte es den Wert des Erwerbs mit dem Rückkaufswert und zog den persönlichen Freibetrag des Klägers ab. Ein Nießbrauch zugunsten der Mutter wurde nicht in Abzug gebracht. Einspruchs- und Klageverfahren verliefen überwiegend erfolglos.