15.06.2026 · Nachricht · Private Unfallversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls bei einer Infektion mit Borreliose
Legen die Bedingungen einer privaten Unfallversicherung fest, dass auch der „Ausbruch“ der Infektionskrankheit Borreliose als versicherter Unfall gilt, so stellt das für den Eintritt des Versicherungsfalls erkennbar auf den Zeitpunkt ab, in dem die ersten Symptome dieser Erkrankung auftraten.
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