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  • 13.05.2026 · Nachricht · Private Krankenversicherung

    Beitragsanpassung bei Rückkehr vom Notlagen- in Ausgangstarif

    Beim Wechsel in den Notlagentarif handelt es sich um einen Tarifwechsel kraft Gesetzes. Entsprechend handelt es sich auch bei der Rückkehr in den Ausgangstarif nach Begleichung der Prämienrückstände (§ 193 Abs. 9 VVG) ebenfalls um einen erneuten (gesetzlichen) Tarifwechsel.