13.05.2026 · Nachricht · Private Krankenversicherung
Beitragsanpassung bei Rückkehr vom Notlagen- in Ausgangstarif
Beim Wechsel in den Notlagentarif handelt es sich um einen Tarifwechsel kraft Gesetzes. Entsprechend handelt es sich auch bei der Rückkehr in den Ausgangstarif nach Begleichung der Prämienrückstände (§ 193 Abs. 9 VVG) ebenfalls um einen erneuten (gesetzlichen) Tarifwechsel.
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