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  • · Fachbeitrag · Pflegeversicherung

    Keine Aufrechnung mit überzahltem Pflegegeld

    von RA Nikolaos Penteridis, FA für VersR, MedR und SozR, Bad Lippspringe

    Eine Aufrechnung des privaten Pflegeversicherungsunternehmens mit einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen überzahlten Pflegegeldes gegen laufende Ansprüche auf Pflegegeld ist wegen der Unpfändbarkeit des Pflegegeldes ausgeschlossen (SG Hamburg 24.9.12, S 23 P 134/10, Abruf-Nr. 123585).

    Sachverhalt

    Der minderjährige, geistig behinderte Sohn des Klägers erhielt seit Juni 02 vom VR Pflegegeld gemäß Pflegestufe II. Aufgrund einer vom medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherer erfolgten Untersuchung hätte das Pflegegeld ab 1.10.04 nach der Pflegestufe I erbracht werden müssen. Dieses wurde dem Kläger mit Schreiben vom 8.9.04 mitgeteilt - was der Kläger bestreitet. Unstreitig wurde die mittlerweile verstorbene Ehefrau des Klägers (Mutter des Sohnes) mit Schreiben vom 8.9.04 informiert.

     

    Der VR stellte das Pflegegeld aufgrund eines Fehlers nicht um. Erst im Februar 10 erkannte er den Fehler und forderte Pflegegeld in Höhe von 13.325 EUR zurück. Der VR erklärte dabei die Aufrechnung mit Pflegegeld für März und April 10.