05.05.2014 · Fachbeitrag · Pflegeversicherung
Beiträge zur Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung freiwillig versichert sind, also insbesondere auch Selbstständige, müssen für eine neben der Hauptbeschäftigung ausgeübte geringfügige Tätigkeit Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
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