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  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Kinderwunschbehandlung

    | Kinderlosigkeit als solche stellt keine Krankheit im Sinne der MB/KK dar, sondern allein die organische Ursache derselben, hervorgerufen durch einen regelwidrigen körperlichen Zustand. Diesen muss der VN nachweisen. |

     

    Hierauf wies das OLG Düsseldorf hin (31.3.20, I-24 U 61/19, Abruf-Nr. 216491). Die Richter machten dabei deutlich, dass zur Annahme eines Versicherungsfalls nach § 1 Abs. 2 AVB eine idiopathische Sterilität nicht ausreichend ist, ebenso wenig wie altersbedingte Fertilitätseinschränkungen.

    Quelle: ID 46852761