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  • 05.06.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung

    Unterhaltsabfindung bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung

    | Die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs ist bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen. |