04.03.2021 · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung
Oberarmstraffung kann Kassenleistung sein
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss ausnahmsweise die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung übernehmen, wenn eine entstellende Wirkung des Erscheinungsbilds vorliegt.
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