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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung

    Höhe der Kostenerstattung für Krankenhausleistungen im Ausland

    | Lassen sich gesetzlich Krankenversicherte in einem Krankenhaus im EU-Ausland behandeln, können sie die Kosten möglicherweise nicht in voller Höhe erstattet bekommen. Der Erstattungsbetrag ist auf die Höhe begrenzt, die die Krankenkasse für eine Sachleistung im Inland zahlen müsste. |

     

    Hierauf wies das SG Stuttgart hin (20.4.15, S 19 KR 1981/14, Abruf-Nr. 145896). Die Begrenzung folgt aus § 13 Abs. 4 S. 3 SGB V. Ist eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich, kann die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung aber auch ganz übernehmen.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein darüber hinausgehender Betrag kann aber nur verlangt werden, wenn dies von der Krankenkasse schriftlich zugesichert wurde. Auf eine bloße telefonische Auskunft darf sich die versicherte Person regelmäßig nicht verlassen.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 199 | ID 43720927